Wahlrecht für Kinder - Die Pflichten

Pflichten als Ergänzung zu Rechten zu sehen ist an vielen Stellen richtig. Hier jedoch gilt dieses Prinzip nicht. Es ist das demokratische Grundrecht eines jeden Menschen, über sein politisches Schicksal selbst zu bestimmen, unabhängig von irgendwelchen Verpflichtungen. Dieses Recht lässt sich von nichts abhängig machen. Wenn überhaupt in diesem Zusammenhang über Pflichten nachgedacht wird, dann über die Pflichten derer, die den Staatsapparat kontrollieren und die Wahlprozeduren festlegen:

Die Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass ein Kind auch tatsächlich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann, wenn es das will. Dass Kinder den uneingeschränkten Zugang zu Wahlveranstaltungen haben wie Erwachsene. Dass sie an die gewünschten Informationen herankommen. Dass Eltern sich dem politischen Engagement der Kinder nicht in den Weg stellen. Dass Kinder in einer druck- und angstfreien Atmosphäre wählen können. Dass niemand sie daran hindert, wenn sie zum Wahllokal gehen wollen.

Das alles sind große Aufgaben und Pflichten, und es wird erheblicher Anstrengungen der Erwachsenen bedürfen, bis die Demokratie auch für Kinder Realität ist. Und dies geht bis in die Details: Dass die Schreibpulte in den Wahlkabinen sowohl für große als auch für kleine Menschen geeignet sind, dass jemand, der noch nicht lesen kann, eindeutige Symbole auf den Wahlzetteln vorfindet, dass die Wahlurnen so niedrig aufgestellt werden, dass ein Kind seinen Wahlschein ohne Mühe hineinwerfen kann ...